- Ganzer Tag 125.—/150.–*
- Geschwister erhalten auf diesen Tarifen eine Ermässigung von 10 % für das zweite oder weitere Kinder
* Babyplatz (bis 18 Monate)
Windeln, Schoppenpulver, spezielle Nahrung etc. werden von den Eltern gebracht.
Rechenbeispiel: 2jähriges Kind besucht die Kita an 2 Tagen pro Woche = CHF 125.– x 2 x 4 = Monatspauschale CHF 1000.–.
Subventionierung Stadt Zürich
Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Zürich können einen subventionierten Platz beantragen, sofern sie aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildungssituation oder zur Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz auf die Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Auch die sprachliche und soziale Integration der Kinder oder die psychische oder physische Ueberlastung der Eltern kann einen subventionierten Platz rechtfertigen.
Das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich berechnet aus Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen Ihren Subventionsfaktor. Diese Subventionsbestätigung muss der dem VKKA spätestens 10 Tage nach dem Eintritt des Kindes vorliegen, da der Platz sonst rückwirkend nicht subventioniert werden kann.
Ab dem 1.1.2018 müssen Sie zusätzlich eine Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU) vorlegen.
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/meinkonto.
Anlaufstelle für Fragen zur Registrierung in «mein Konto» und für allgemeine Auskünfte zur Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU)
– Telefon 044/412 70 70
– E-Mail elternbeitraege.sbu@zuerich.ch
Massgebend für die Berechnung der Taxen sind das Einkommen der Eltern und die wöchentliche Betreuungsdauer. Der ermittelte Elternbeitrag wird in eine Monatspauschale umgerechnet, in der allfällige Reservationstage (Ferienabwesenheit, Krankheit) und die offiziellen Feiertage bereits berücksichtigt sind. Ferien und Feiertage, andere Absenzen und Krankheitstage werden nicht rückvergütet und können auch nicht kompensiert werden. Die monatliche Abrechnung wird Ihnen mit Einzahlungsschein zugestellt. Die Monatsbeiträge sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen.
Auf der Website der Stadt Zürich finden Sie den Online-Rechner, mit dem Sie Ihren ungefähren Elternbeitrag selbst berechnen können.
Für den Fall, dass das Sozialdepartement der Stadt Zürich keine Mitfinanzierung gewährt, oder wenn die die nötigen Formulare nicht rechtzeitig auf unserer Geschäftsstelle vorliegen, haften die Eltern resp. Zuweiser für den vollen Elternbeitrag gemäss Tarifblatt.
Elterninformation: Was bei subventionierten Kita-Plätzen ab 2018 ändern wird
Merkblatt der Stadt Zürich: Was Sie über Subventionen wissen müssen (Deutsch)
Merkblatt der Stadt Zürich: What You Should Know About Subsidies (English)