Liebe Eltern
Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiegesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Für Kitas gelten die gleichen Regelungen wie für die Horte gemäss Bildungsdirektorin Silvia Steiner:
– Die Notfallbetreuung richtet sich ausschliesslich an Eltern/Erziehungsberechtige, die aus einem zwingenden Grund auf Betreuung angewiesen sind. Der Bedarf muss nachgewiesen und begründet werden.
– Dies gilt insbesondere für Eltern mit einem Beruf in einem Bereich, der die vitalen Leistungen unserer Gesellschaft sicherstellt (Gesundheitswesen, Sanität, Polizei, Feuerwehr, Wasser oder Stromversorgung).
– Bei einer akuten Notlage entscheidet die Schulleitung im Einzelfall.
– Kinder, die krank sind und/oder im Haushalt mit einer erkrankten Person leben, dürfen die Notfallbetreuung nicht besuchen.
Alle Kitas des VKKA bleiben folglich regulär geöffnet. Wir betreuen aber ab sofort wirklich nur noch Kinder, deren Eltern keine andere Lösung finden.
· Eltern haben keinen Zutritt mehr zu den Kitas. Sie geben ihre Kinder vor der Kita ab. Die Kitatüren bleiben auch in den Bring- und Abholzeiten geschlossen.
· Übergabegespräche am Morgen und Abend werden auf das absolute Minimum reduziert. Abstand halten dabei nicht vergessen!
· Selbstverständlich finden zur Zeit keine Kitabesichtigungen und Eingewöhnungen statt. Handwerker etc. betreten die Kitas nur im Notfall und unter besonderen Vorsichtsmassnahmen.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Verein Kinderkrippe Auzelg
Regula Gmür
Geschäftsführerin